Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 680/6, 681/6, 681/10, 679/3 und 679/4, alle KG 55122 Reinbach, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C & C-Märkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.000 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 102/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
