Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 350/12, 350/10 und Teilflächen der Grundstücke 350/9 und 347/1, alle KG 56209 Hallein, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.500 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 99/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
