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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 99/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 350/12, 350/10 und Teilflächen der Grundstücke 350/9 und 347/1, alle KG 56209 Hallein, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.500 m2 einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Hallein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.