Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2173/2 und 2200/5, beide KG 56551 Hallwang II, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 23/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
