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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 25/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung von Teilflächen der Grundstücke Nr 1089/53, 1204, 1272/1 und 3804/1 jeweils KG 56537 Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 9.500 m² einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und der Stadt Salzburg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.