Alle Rechtstexte

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 6/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 56/1, 64 (Teilfläche), 65/1 und 69/1, alle KG Bischofshofen, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.000 m2 zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, der beim Amt der Salzburger Landesregierung und der Stadt Bischofshofen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden () zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Stadt Bischofshofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.