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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 50/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 163/10 KG 55124 St Johann im Pongau für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte ( und 10 lit c ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 m2 zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von St Johann im Pongau über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.