Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1863/4 KG Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² zulässig.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 7/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetztes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
