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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 7/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetztes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1863/4 KG Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß und 10 lit e ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² zulässig.

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.