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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 21/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 450/4, KG 58029 Tamsweg, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 700 m2 zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.