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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 115/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 82/8, 82/10, 352/3 und 404, alle KG Strobl, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² einschließlich der bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Strobl über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.