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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 64/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks 177/2 KG 56408 Lamprechtshausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 625 m² zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lamprechtshausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Die Standortverordnung tritt mit 1. Juli 2009 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.