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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 83/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 421/25 KG 56607 Hof bei Salzburg für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 900 m² zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hof bei Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.