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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 113/2017

Änderung

LGBl Nr 122/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 531/53 KG 56507 Elixhausen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elixhausen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2017 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn bis zum 22. Dezember 2025 keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 122/2022 tritt mit 23.Dezember 2022 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.