Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 819/7, 97/24, 97/4 und .286, alle KG Bad Gastein, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.220 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 14/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Gastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
