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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 14/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 819/7, 97/24, 97/4 und .286, alle KG Bad Gastein, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.220 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Gastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.