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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 50/2001

Änderung

idF:

LGBl Nr 8/2002 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 253/3 KG Dorfgastein für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren ( und 10 lit e ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 900 m² zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Dorfgastein über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.