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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 59/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 238/1, 238/4, 238/5, 239/4, 688/2 und 689/1 KG Bruck und Nr 656/9 und 653/5 KG Hundsdorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren ( und 10 lit e ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von

2.900 m² zulässig.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Bruck an der Großglocknerstraße über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.