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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 71/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr .120/1, .121, 130/4 und 1174/10 KG 55501 Bischofshofen sowie einer Teilfläche des Grundstückes Nr 103/1 Eisenbahnbucheinlage D der Kaiserin-Elisabeth-Bahn im Abschnitt der KG 55501 Bischofshofen für Handelsgroßbetriebe () wie folgt zulässig:

1. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.600 m2;

2. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 4.220 m2.

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Bischofshofen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.