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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 484/2010

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2006 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, und des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2010, wird verordnet:

. Betreiber von Tankstellen haben Preise für Treibstoffe gemäß §§ 5 und 6 der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe, BGBl. Nr. 813/1992 in der jeweils geltenden Fassung, auszuzeichnen. Eine Preiserhöhung ist an jedem Tag nur um 12.00 Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.

. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. § 1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 48/2026 tritt mit 16. März 2026 in Kraft und mit Ablauf des 12. April 2026 außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 48/2026kundgemacht am 13.03.2026

Fassungen ab: 16.03.2026, 14.03.2026

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 1a, § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 48/2026

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

BGBl. II Nr. 48/2026

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 320/2025kundgemacht am 23.12.2025

Fassungen ab: 24.12.2025

Erfasste Bestimmungen: § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 320/2025

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen sowie der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

BGBl. II Nr. 320/2025

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 492/2022kundgemacht am 23.12.2022

Fassungen ab: 24.12.2022

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 492/2022

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und Änderung der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

BGBl. II Nr. 492/2022

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 412/2019kundgemacht am 19.12.2019

Fassungen ab: 20.12.2019

Erfasste Bestimmungen: § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 412/2019

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

BGBl. II Nr. 412/2019

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 399/2016kundgemacht am 19.12.2016

Fassungen ab: 20.12.2016

Erfasste Bestimmungen: § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 399/2016

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

BGBl. II Nr. 399/2016

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 471/2013kundgemacht am 19.12.2013

Fassungen ab: 20.12.2013

Erfasste Bestimmungen: § 2

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 471/2013

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011

BGBl. II Nr. 471/2013

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 75/2013kundgemacht am 20.03.2013

Fassungen ab: 21.03.2013

Erfasste Bestimmungen: § 1

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 75/2013

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

BGBl. II Nr. 75/2013

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 186/2012kundgemacht am 31.05.2012

Fassungen ab: 01.06.2012

Erfasste Bestimmungen: § 1

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 186/2012

Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

BGBl. II Nr. 186/2012

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 484/2010 · Stammfassungkundgemacht am 30.12.2010

Fassungen ab: 01.01.2011

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen

BGBl. II Nr. 484/2010

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.