. Betreiber von Tankstellen haben Preise für Treibstoffe gemäß §§ 5 und 6 der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe, BGBl. Nr. 813/1992 in der jeweils geltenden Fassung, auszuzeichnen. Eine Preiserhöhung ist an jedem Tag nur um 12.00 Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 484/2010
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 6/2006 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3/2009, und des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2010, wird verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner 2011 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. § 1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 48/2026 tritt mit 16. März 2026 in Kraft und mit Ablauf des 12. April 2026 außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 48/2026kundgemacht am 13.03.2026
Fassungen ab: 16.03.2026, 14.03.2026
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 1a, § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 48/2026
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
BGBl. II Nr. 48/2026 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 320/2025kundgemacht am 23.12.2025
Fassungen ab: 24.12.2025
Erfasste Bestimmungen: § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 320/2025
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen sowie der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
BGBl. II Nr. 320/2025 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 492/2022kundgemacht am 23.12.2022
Fassungen ab: 24.12.2022
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 492/2022
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und Änderung der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
BGBl. II Nr. 492/2022 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 412/2019kundgemacht am 19.12.2019
Fassungen ab: 20.12.2019
Erfasste Bestimmungen: § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 412/2019
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
BGBl. II Nr. 412/2019 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 399/2016kundgemacht am 19.12.2016
Fassungen ab: 20.12.2016
Erfasste Bestimmungen: § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 399/2016
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
BGBl. II Nr. 399/2016 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 471/2013kundgemacht am 19.12.2013
Fassungen ab: 20.12.2013
Erfasste Bestimmungen: § 2
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 471/2013
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
BGBl. II Nr. 471/2013 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 75/2013kundgemacht am 20.03.2013
Fassungen ab: 21.03.2013
Erfasste Bestimmungen: § 1
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 75/2013
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
BGBl. II Nr. 75/2013 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 186/2012kundgemacht am 31.05.2012
Fassungen ab: 01.06.2012
Erfasste Bestimmungen: § 1
RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 186/2012
Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
BGBl. II Nr. 186/2012 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
BGBl. II Nr. 484/2010 · Stammfassungkundgemacht am 30.12.2010
Fassungen ab: 01.01.2011
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen
BGBl. II Nr. 484/2010 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
