Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang

Mindestausrüstung eines Elektrotechnikunternehmens

1. Werkzeugkoffer mit folgendem Inhalt:

Ausführung als Sicherheitswerkzeug: Kombizange, Seitenschneider, Abisolierzange, Rundzange, Flachzange, Wasserpumpenzange, Schraubendreher (4 Größen Schlitz, 2 Größen Kreuz), Stechspitz, Kabelmesser, Schlägel, Handhammer, Meißel (verschiedene Größen), Gipspfanne, Spachtel (verschiedene Größen), Pinsel, Taschenlampe, Maßband, Puck-Säge, Einziehfeder, Wasserwaage

2. Maschinen und Geräte:

Handbohrmaschine (Schlagbohrmaschine) und Bohrersatz, Winkelschleifer, Stichsäge, Leiter, jeweils ÖVE geprüft (elektrische Geräte) bzw. mit entsprechenden, jeweils zutreffenden Prüf kennzeichen

3. Messgeräte:

Schutzmaßnahmenprüfgerät, Strom-/Spannungs-/Widerstandsmessgerät, (Vielfachmessgerät mit Strommesszange), Spannungs-/Durchgangsprüfer (Probierlampe) (jeweils entsprechend Stand der Technik)

4. folgende Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik sind im Unternehmen verfügbar zu halten:

Aktuelle elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (ÖVE-Vorschriften, Technische Anschluss bedingungen), sonstige in Betracht kommende Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit, Leistungsbeschreibungen

5. Bekleidung:

Schutzbekleidung für Arbeiten unter Spannung