Der aus den Gemeinden Stinatz und Hackerberg bestehende Standesamtsverband Stinatz wird aufgelöst.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 70/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2014, wird verordnet:
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
