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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 70/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung BGBl. I Nr. 80/2014, wird verordnet:

Der aus den Gemeinden Stinatz und Hackerberg bestehende Standesamtsverband Stinatz wird aufgelöst.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.