Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 46/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1995, wird verordnet:

Die Gemeinden Krensdorf und Sigleß werden zum Standesamtsverband Sigleß zusammengeschlossen.

Der Standesamtsverband Sigleß hat seinen Sitz in der Gemeinde Sigleß.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.