Die Gemeinden Krensdorf und Sigleß werden zum Standesamtsverband Sigleß zusammengeschlossen.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 46/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 25/1995, wird verordnet:
Der Standesamtsverband Sigleß hat seinen Sitz in der Gemeinde Sigleß.
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
