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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 87/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Die Gemeinden Rauchwart und Sankt Michael im Burgenland werden zum Standesamtsverband Sankt Michael zusammengeschlossen.

Der Standesamtsverband Sankt Michael hat seinen Sitz in der Gemeinde Sankt Michael im Burgenland.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.