Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 9/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Die Gemeinden Pöttelsdorf und Zemendorf-Stöttera werden zum Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera zusammengeschlossen.

Der Standesamtsverband Pöttelsdorf-Zemendorf-Stöttera hat seinen Sitz in der Gemeinde Zemendorf-Stöttera.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.