Die Gemeinden Mühlgraben und Neuhaus am Klausenbach werden zum Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach zusammengeschlossen.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 10/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 60 des Pensionenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:
Der Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach hat seinen Sitz in der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
