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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 75/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Die Gemeinden Mannersdorf an der Rabnitz und Oberloisdorf werden zum Standesamtsverband Mannersdorf an der Rabnitz zusammengeschlossen.

Der Standesamtsverband Mannersdorf an der Rabnitz hat seinen Sitz in der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.