Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 57/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 60 Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, wird verordnet:

Die Gemeinden Grafenschachen und Neustift an der Lafnitz werden zum Standesamtsverband Grafenschachen zusammengeschlossen.

Der Standesamtsverband Grafenschachen hat seinen Sitz in der Gemeinde Grafenschachen.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.