Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Berichtspflicht der staatsanwaltschaftlichen Organe bei den Bezirksgerichten

. In den im genannten Fällen haben die staatsanwaltschaftlichen Organe bei den Bezirksgerichten der Staatsanwaltschaft von sich aus Bericht zu erstatten und - außer bei Gefahr im Verzug - deren Weisungen abzuwarten.