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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 45/1987

Artikel I

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Salzburg und der Gemeinde Bergheim wird geändert wie folgt:

1. Die Grundstücke 2705/1, 2705/22, 2705/23, 2705/24, 2705/25, 2705/26, 2705/27, 2705/28, 2705/29, 2705/30, 2705/31, 2705/32, 2705/33 und 3054 der KG Hallwang II werden von der Stadtgemeinde Salzburg abgetrennt und der Gemeinde Bergheim eingegliedert.

2. Die Grundstücke 580/2, 2007/2, 3075, 2009/2 und 2009/3 der KG Bergheim I werden von der Gemeinde Bergheim abgetrennt und der Stadtgemeinde Salzburg eingegliedert.

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. August 1986 zugrunde.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.