Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Zugang zu und die Nutzung von Archivgut des Landesarchivs gemäß des 4. Abschnittes des StAG, mit Ausnahme der internen Nutzung für amtliche Zwecke und der Nutzung durch die anbietende Stelle gemäß § 13 Abs. 2 StAG.