Anlage 1
STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSABKOMMEN
ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS
UND DER REPUBLIK ALBANIEN ANDERERSEITS
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: BGBl. III Nr. 41/2009
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle wird genehmigt.
2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und albanische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
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1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.
Die Notifikation gemäß Art. 135 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wurde am 4. Juli 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gemäß seinem Art. 135 mit 1. April 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSABKOMMEN
ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
UND IHREN MITGLIEDSTAATEN EINERSEITS
UND DER REPUBLIK ALBANIEN ANDERERSEITS
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 2
Vertragstext Ort Datum
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 6
SCHLUSSAKTE ORT DATUM
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 8
PROTOKOLL ZUR BERICHTIGUNG
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 9
BERICHTIGUNGSPROTOKOLL ORT DATUM
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 10
PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNG
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 11
BERICHTIGUNGSPROTOKOLL ANLAGE ORT DATUM
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
Fassungen ab: 01.04.2009
Erfasste Bestimmungen: Anl. 1, Anl. 2, Anl. 3, Anl. 4, Anl. 5, Anl. 6, Anl. 7, Anl. 8, Anl. 9, Anl. 10, Anl. 11
Materialien noch nicht erschlossen.