Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Stabilitätsabgabe

. Die Stabilitätsabgabe beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage gemäß ,

1. die einen Betrag von 300 Millionen Euro überschreiten und 20 Milliarden Euro nicht überschreiten, 0,033%,

2. die einen Betrag von 20 Milliarden Euro überschreiten, 0,041%.