Höhe der Stabilitätsabgabe
. Die Stabilitätsabgabe beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage gemäß ,
1. die einen Betrag von 300 Millionen Euro überschreiten und 20 Milliarden Euro nicht überschreiten, 0,033%,
2. die einen Betrag von 20 Milliarden Euro überschreiten, 0,041%.
