Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II.

Die privaten Güter, Rechte und Interessen der Elsaß-Lothringer in Österreich unterliegen den Bestimmungen des Abschnittes IV des X. Hauptstückes des Friedensvertrages und der Beschlüsse vom 18. September 1920.