Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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M.

Hinsichtlich des Militärgeographischen Institutes und des Grundsteuerkatasters werden besondere Vereinbarungen getroffen, die in den beiliegenden, einen wesentlichen Bestandteil dieses Übereinkommens bildenden Annexen II und III enthalten sind.