Verfahrensbestimmungen
. Auf das Verfahren des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und des Vermessungsamtes nach ist das des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfahrensbestimmungen
. Auf das Verfahren des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und des Vermessungsamtes nach ist das des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 anzuwenden.