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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 76/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des des Landesverfassungsgesetzes vom 3. Oktober 1996, LGBl Nr 107, über die Änderung des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Kärnten) und der Republik Slowenien, wird kundgemacht:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) wurde im Bundesgesetzblatt III Nr 69/1997 kundgemacht.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.