ABSCHNITT II
Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages
Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT II
Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages
Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:
(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)