Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT II

Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages

Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:

(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)