Veröffentlichung
Die Landesregierung hat die von ihr erarbeiteten (Teil-)Aktionspläne mit den dazugehörigen strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten in allgemein zugänglicher elektronischer Form zu veröffentlichen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Landesregierung hat die von ihr erarbeiteten (Teil-)Aktionspläne mit den dazugehörigen strategischen (Teil-)Umgebungslärmkarten in allgemein zugänglicher elektronischer Form zu veröffentlichen.