Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss

Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch

1. (Anm.: entfallen)

2. Verzicht,

3. Austritt,

4. Ablösung,

5. Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,

6. Auflösung des Dienstverhältnisses nach § 135 Abs. 2 L-DBR.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 15/2013