Sachleistungen
Die für Beamtinnen/Beamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Sachbezüge sind auf Beamtinnen/Beamte des Ruhestandes und Hinterbliebene anzuwenden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sachleistungen
Die für Beamtinnen/Beamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Sachbezüge sind auf Beamtinnen/Beamte des Ruhestandes und Hinterbliebene anzuwenden.