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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl Nr 32/1984

Jene Gebietsteile, welche dem Land Salzburg im Zuge der Änderungen der Landesgrenze im Bereich der Moosache durch

a) das Verfassungs-Gesetz vom 15. Februar 1927, LGBl. Nr. 67, betreffend die Änderung der Landesgrenze zwischen den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg,

b) das Landesverfassungsgesetz vom 2. Februar 1972, LGBl. Nr. 28, über die Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg im Bereich der Moosache und

c) durch das Landesverfassungsgesetz vom 8. Juli 1981, LGBl. Nr. 66, über eine weitere Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg im Bereich der Moosache

zugefallen sind, werden der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg zugewiesen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.