Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 7. Für die Beseitigung des Spezifizierten Risikomaterials durch die Tierkörperbeseitigung Wien Ges.m.b.H. ist ein kostendeckendes Entgelt von höchstens 6,50 S pro kg zu entrichten. Dieser Betrag beinhaltet keine Umsatzsteuer.