Verlust
. Der Verlust oder Diebstahl von Schieß- und Sprengmitteln ist vom Besitzer unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verlust
. Der Verlust oder Diebstahl von Schieß- und Sprengmitteln ist vom Besitzer unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden.