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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 28/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Aufhebung

Das Gesetz vom 16. Mai 1950, betreffend die Sicherung des Hebammenbeistandes durch öffentlich bestellte Hebammen und die Gewährleistung eines Mindesteinkommens (Sprengelhebammengesetz), LGBl. Nr. 13/1950, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/1970, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.