Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage 2

Vertiefende Schulungen

(1) Die Vertiefungsschulung, die als jährliche Wiederholung erforderlich ist, soll die persönliche Auseinandersetzung im Umgang mit problematischen Glücksspielerinnen/Glücksspielern reflektieren. Zusätzlich sollen aktuelle Erkenntnisse im Zusammenhang mit Glücksspielsuchtprävention und Glücksspielsucht vermittelt werden.

(2) Vertiefungsschulungen werden in 4 Modulen angeboten, sodass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jährlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben.

(3) Die Dauer der Vertiefungsschulung beträgt einen halben Tag (4 Einheiten) je Modul; 1 Einheit entspricht 50 min.

Schulungsmodule

1. Beratung und Therapie

2. Beobachtungskriterien, Gesprächsführung

3. Aktuelle Entwicklungen

4. Diversitätssensibilisierung

Modul 1: Beratung und Therapie

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten einen vertiefenden Einblick in die Praxis durch Kennenlernen einer Einrichtung vor Ort.

Modul 2: Beobachtungskriterien, Gesprächsführung

Ziele:

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer setzen sich persönlich mit wiederkehrenden Problemstellungen im Zusammenhang mit Spielerinnen/Spielern aufgrund eines problematischen Glücksspielverhaltens auseinander und diskutieren Fallbeispiele.

Modul 3: Aktuelle Entwicklungen

Ziele:

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung und Praxis vermittelt.

Modul 4: Diversitätssensibilisierung

Ziele:

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern werden Kenntnisse im Umgang sowie die Gesprächsführung mit unterschiedlichen Kulturen vermittelt.