§ 50 Leichenöffnungen
Für Leichenöffnungen sind die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes maßgebend.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
§ 50 Leichenöffnungen
Für Leichenöffnungen sind die Bestimmungen des Bestattungsgesetzes maßgebend.