Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 2

Anpassung auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes

Soweit in Landesgesetzen auf den Begriff „Zollwache“ in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, tritt an dessen Stelle das Wort „Zollorgane“ in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.