. Das Grundstück Nr. 519/2, KG Michelstetten, („Steinmandl“) wird zum Sperrgebiet erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 554/1983
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr. 204, über militärische Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 554/1983 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.01.1984
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. Nr. 554/1983 ↗
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