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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 554/1983

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr. 204, über militärische Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

. Das Grundstück Nr. 519/2, KG Michelstetten, („Steinmandl“) wird zum Sperrgebiet erklärt.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 554/1983 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.1984

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 554/1983

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