. Das Grundstück Nr. 2105, KG Großharras, wird zum Sperrgebiet erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 56/1976
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr. 204, über militärische Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1976 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 56/1976 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.03.1976
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. Nr. 56/1976 ↗
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