Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 56/1976

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr. 204, über militärische Sperrgebiete wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

. Das Grundstück Nr. 2105, KG Großharras, wird zum Sperrgebiet erklärt.

. Diese Verordnung tritt mit 1. März 1976 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 56/1976 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.03.1976

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. Nr. 56/1976

Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.