Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG II

BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE

Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter,

Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren,

Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung,

Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen,

vorgefertigte Luken und Seitenfenster.