Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(Übersetzung)

Interpretative Erklärung der Republik Österreich

Die Republik Österreich erklärt, daß sie des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit dahin versteht, daß durch diese Bestimmung dem Ministerkomitee des Europarates keine Zuständigkeit übertragen werden soll, über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Widerspruches zu entscheiden.