Dieses Abkommen gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für Personen, die den im bezeichneten Rechtsvorschriften unterliegen oder unterlagen, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, für Personen, die den im bezeichneten Rechtsvorschriften unterliegen oder unterlagen, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen.